Anbieterinnenfassung, Stand: 17. September 2026 · Kundinnenfassung, Stand: 10. September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Nutzung von fairFrauen durch Kundinnen und Kunden sowie durch gewerblich oder selbstständig tätige Anbieterinnen. Der Vertrag über die angefragte Leistung kommt direkt zwischen der Kundin oder dem Kunden und der jeweiligen Anbieterin zustande.

1. Betreiberin und Geltungsbereich

fairFrauen wird betrieben von:

NinetyPeak UG (haftungsbeschränkt)
Aßmannstr. 50
12587 Berlin
Deutschland

E-Mail: info@fairfrauen.de

Teil A gilt für alle Nutzerinnen und Nutzer. Teil B enthält zusätzliche Bedingungen für Kundinnen und Kunden. Teil C enthält zusätzliche Bedingungen für Anbieterinnen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn NinetyPeak ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

Teil A - Regeln für alle

2. Rolle von fairFrauen

fairFrauen unterstützt bei der Suche, Anfrage, Kommunikation und Übermittlung von Angeboten. NinetyPeak haftet für die eigenen Plattformpflichten, den Datenschutz, ausdrücklich zugesagte Prüfungen und die sorgfältige Anwendung der veröffentlichten Zuordnungsregeln. NinetyPeak erbringt die angebotenen Leistungen nicht selbst und wird nicht Partei des Vertrages über diese Leistungen. Die Anbieterin handelt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung.

Ein Suchergebnis oder Profil ist keine Garantie für Verfügbarkeit, subjektive Eignung, Arbeitserfolg oder das Zustandekommen einer Vermittlung. Die Anbieterin verantwortet ihr Angebot, ihre Zulassung und fachgerechte Ausführung, Rechnung, Gewährleistung sowie Schäden aus ihrer Arbeit. fairFrauen darf Anfragen manuell begleiten, wenn die automatische Zuordnung nicht ausreicht.

3. Zulässige Nutzung

Angaben müssen vollständig und richtig sein. Inhalte und Fotos dürfen keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen, beleidigenden, gefährlichen oder für die Anfrage unnötigen sensiblen Informationen enthalten. Zugangsdaten, persönliche Links und Sitzungen dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

Übermittelte Beschreibungen und Fotos enthalten keine Gesundheitsdaten, biometrischen Daten, Ausweise, Zugangsdaten oder Bilder unbeteiligter Personen.

NinetyPeak kann Inhalte entfernen sowie Zugänge oder einzelne Funktionen beschränken, wenn dies zum Schutz anderer, zur Abwehr von Missbrauch, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder wegen eines erheblichen Verstoßes gegen diese Bedingungen erforderlich ist.

4. Verfügbarkeit und Kommunikation

Konkrete Angebote sind grundsätzlich sieben Tage gültig, sofern im Angebot kein späteres Ende angegeben ist. Anfragen beantworten wir grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Diese Zeit ist ein Ziel und keine garantierte Leistungsfrist. Geschäftliche Anfragen werden vorerst manuell bearbeitet.

Bei nach Einführung der erweiterten Suchfrist neu gestarteten persönlichen Suchen recherchiert fairFrauen mangels passender veröffentlichter Leistung insgesamt höchstens 48 gezählte Stunden sequenziell. Gezählt werden die Stunden von Montag bis Freitag nach Berliner Ortszeit, einschließlich der Nachtstunden, jedoch ohne gesetzliche Berliner Feiertage. Laufende ältere Suchen behalten ihre bereits gespeicherte Frist. Ein Anbieterinnenwechsel startet die Frist nicht neu. Es gibt dabei keine parallele Bewertungs- oder Rangliste. Die nächste geeignete Anbieterin wird erst kontaktiert, solange noch kein Angebot erstellt wurde; der Prozess endet mit dem ersten über fairFrauen erstellten Angebot. Kommt bis zum Ende der gespeicherten Frist kein Angebot zustande, teilt fairFrauen ehrlich mit, dass diesmal niemand vermittelt werden konnte. Eine Erfolgszusage gibt es nicht.

Rechtlich erhebliche Erklärungen im Verhältnis zwischen Kundin oder Kunde und Anbieterin werden an die jeweils andere Partei gerichtet. fairFrauen kann technische Benachrichtigungen und Kommunikationshilfen bereitstellen, ersetzt aber nicht den Zugang einer Erklärung beim richtigen Vertragspartner.

5. Haftung von NinetyPeak

NinetyPeak haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

NinetyPeak haftet nicht für die Durchführung, Qualität, Rechtmäßigkeit, Sicherheit, Preisangemessenheit oder Gewährleistung der von Anbieterinnen erbrachten Leistungen. Ansprüche wegen Mängeln, Verzögerung, Vergütung oder Erstattung richten sich gegen die jeweilige Anbieterin. NinetyPeak entscheidet nicht über vertragliche Mängel- oder Zahlungsansprüche zwischen Kundin oder Kunde und Anbieterin, verantwortet aber eigene Plattformentscheidungen.

6. Beschwerden

Beschwerden über einen Vorgang, ein Profil, eine Zuordnung, eine Einschränkung oder eine Datenschutzfrage können über den öffentlich auffindbaren Beschwerde- und Meldeweg eingereicht werden. Der Weg kann auch für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte oder Plattformentscheidungen genutzt werden. Erforderlich sind eine präzise Fundstelle und eine nachvollziehbare Begründung. Entscheidungen werden menschlich geprüft, begründet und mit dem internen Eskalationsweg dokumentiert. Dort werden Eingang, Beschwerdenummer, Status und Entscheidung nachvollziehbar angezeigt; eine Eingangsbestätigung wird über die sichere Benachrichtigungsarchitektur nach der Einreichung versendet. Eine ergänzende Kontaktmöglichkeit ist service@fairfrauen.de. fairFrauen nimmt Beschwerden über eigene Plattformentscheidungen auf, entscheidet aber nicht verbindlich über Mängel-, Zahlungs- oder Erstattungsansprüche aus dem direkten Vertrag mit der Anbieterin.

Teil B - Bedingungen für Kundinnen und Kunden

7. Suche und Anfrage

Die Suche und das Absenden einer Anfrage sind unverbindlich. fairFrauen darf die Beschreibung automatisiert einordnen und passende Profile oder Leistungen vorschlagen.

Die Suche und das Absenden einer Anfrage können sowohl für private Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen und selbstständig tätige Personen erfolgen. Vor dem finalen Bestellschritt werden eine konkrete Anbieterin und die wesentlichen Vertragsinformationen des Angebots angezeigt. Gesetzlich erforderliche Verbraucherinformationen und das Widerrufsformular gelten nur für Verbraucherinnen und Verbraucher und werden nur in diesem Fall neben den Entscheidungsbuttons verlinkt. Die ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Anbieterin werden erst nach „Zahlungspflichtig bestellen“ freigegeben. Geschäftliche Anfragen können weiterhin im manuellen Pfad bearbeitet werden. Die ausgewählte Anbieterin erhält die für die Prüfung und Angebotserstellung erforderlichen Angaben, insbesondere Anliegen, Stadt, Verfügbarkeiten und freiwillig hochgeladene Fotos. Name, E-Mail-Adresse und genaue Anschrift der Kundin werden ebenfalls erst nach Annahme eines Angebots freigegeben.

8. Angebot und Vertragsschluss

Die Anbieterin übermittelt ein konkretes Angebot mit Leistungsumfang, einem verbindlichen Preis einschließlich der jeweils anwendbaren Steuern und Zusatzkosten, möglichen Ein- und Ausschlüssen, Terminen und Gültigkeitsdauer. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ist der Gesamtpreis einschließlich Steuern auszuweisen; gegenüber Unternehmen und selbstständig tätigen Personen können Nettoentgelt und Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. Angaben „nach Besichtigung“, Ab-Preise oder bloße Preisberechnungen sind nicht annehmbar; nach einer Besichtigung muss ein neues verbindliches Preisangebot erstellt werden. Vor der Annahme werden die vollständige Identität und die Kontaktdaten der Anbieterin sowie die jeweils gesetzlich erforderlichen Vertrags- und Verbraucherinformationen angezeigt.

Mit dem Button „Zahlungspflichtig bestellen“ und der Auswahl eines Termins kommt der Dienst- oder Werkvertrag unmittelbar zwischen der Kundin oder dem Kunden und der im Angebot genannten Anbieterin zustande. Maßgeblich für die rechtliche Einordnung ist, ob die Kundin oder der Kunde zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Verbraucherrechtliche Sonderregelungen gelten nur, wenn die Kundin oder der Kunde tatsächlich als Verbraucherin oder Verbraucher handelt. Maßgeblich ist die bei Annahme angezeigte Angebotsversion. NinetyPeak wird nicht Vertragspartnerin dieses Vertrages.

9. Preise und Zahlung

Die Kundin oder der Kunde zahlt keine Plattform- oder Vermittlungsgebühr an NinetyPeak. Die Vergütung für die Leistung wird direkt an die Anbieterin gezahlt. Preis, Fälligkeit, Zahlungsweg und Rechnungsstellung richten sich nach dem angenommenen Angebot und den gesetzlichen Regeln des direkten Vertrages.

10. Rückfragen, Kontaktdaten und Durchführung

Vor einem Angebot kann die Anbieterin Rückfragen über fairFrauen stellen. Antworten per E-Mail werden dem Vorgang zugeordnet. Nach Angebotsannahme werden die Kontaktdaten zur Abstimmung und Durchführung an die Anbieterin freigegeben. Änderungen am Leistungsumfang oder Preis nach Vertragsschluss müssen unmittelbar zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

11. Widerruf und Beginn innerhalb der Widerrufsfrist (nur für Verbraucherinnen und Verbraucher)

Diese Regelungen gelten nur für Verbraucherinnen und Verbraucher. Ist die Kundin oder der Kunde Verbraucher, kann für den im Fernabsatz mit der Anbieterin geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen; handelt die Kundin oder der Kunde als Unternehmen oder selbstständig tätige Person, besteht ein solches gesetzliches Widerrufsrecht grundsätzlich nicht, soweit zwingendes Recht nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt. Vertragspartnerin und Empfängerin des Widerrufs ist die jeweilige Anbieterin. Die anbieterbezogene Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden bei einem Verbrauchervertrag vor der Annahme bereitgestellt und anschließend auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt.

Soll die Anbieterin bei einem Verbrauchervertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden drei getrennte, nicht vorangekreuzte Erklärungen abgefragt: das ausdrückliche Verlangen nach Frühbeginn, die Kenntnis eines möglichen Wertersatzes für bereits erbrachte Leistungen und die gesonderte Bestätigung, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt. Keine Erklärung ist mit einer anderen verbunden. Sonderregeln, etwa bei ausdrücklich angeforderten dringenden Reparaturen, bleiben unberührt. Der elektronische Widerruf über den jeweiligen Vorgang führt nach einem zweiten Bestätigungsschritt zu einer idempotent gespeicherten Eingangsbestätigung; die Anzeige unterscheidet gespeicherten Eingang und E-Mail-Zustellung.

12. Storno

fairFrauen erhebt keine eigene Stornogebühr. Ob nach einem Widerruf oder einer sonstigen Absage Vergütung oder Ersatz geschuldet wird, richtet sich ausschließlich nach dem Vertrag mit der Anbieterin und den gesetzlichen Regeln. Eine Anbieterin muss eigene Stornobedingungen vor Vertragsschluss transparent in ihr Angebot einbeziehen.

Teil C - Bedingungen für Anbieterinnen

13. Teilnahme und Anbieteridentität

Verbindliche Angebote dürfen nur Anbieterinnen abgeben, die gewerblich oder selbstständig tätig sind. Vor Freischaltung und Vertragsschlüssen sind insbesondere vollständiger Name oder Firma, ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmens- oder Registerangaben soweit vorhanden sowie erforderliche Berufs- und Gewerbenachweise richtig und aktuell anzugeben. fairFrauen darf geeignete Nachweise verlangen und Angaben prüfen.

Profile, Leistungen, Preise, Verfügbarkeiten und rechtliche Angaben müssen wahr, aktuell und mit allen anwendbaren berufs-, gewerbe-, steuer-, preisangaben- und verbraucherschutzrechtlichen Regeln vereinbar sein. Die Anbieterin darf nur Leistungen anbieten, die sie rechtlich und fachlich erbringen darf, und ist für die Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeit und ihrer Angebote verantwortlich.

14. Profil, Zuordnung und Ranking

Die öffentliche Ranking-Erklärung beschreibt die Zugangsvoraussetzungen und die Hauptparameter mit ihrer relativen Gewichtung. Der aktuelle Katalog enthält nur reale, veröffentlichte Leistungen freigegebener Anbieterinnen; fachliche Relevanz und Standort sind die wesentlichen fachlichen Signale. Verfügbarkeit, Profilalter, Umsatz, Provision, bezahlte Hervorhebung oder andere versteckte kommerzielle Signale werden nicht zur Rangfolge verwendet. Eine Zahlung der Erfolgsgebühr verbessert das Ranking nicht. Gemini sieht keine Anbieterinnenidentitäten, erfindet oder rankt keine Anbieterinnen, sondern klassifiziert nur die fachliche Kundinnenabsicht. Bei Gleichstand wird ein neutraler vorgangsbezogener Hash verwendet. Fehlt eine Freigabe oder tritt ein Fehler auf, bleibt der Kandidat außen vor beziehungsweise greift der ehrliche manuelle Fallback. Die persönliche Suche mit dem gespeicherten 24-Stunden-Bestandsfenster beziehungsweise bis zu 48 gezählten Stunden für neue Fälle gemäß Abschnitt 4 ist ausdrücklich kein paralleles Ranking.

fairFrauen kann Profile redaktionell prüfen und bei wesentlichen Änderungen erneut auf „in Prüfung“ setzen. Die Anbieterin räumt NinetyPeak für die Laufzeit der Teilnahme ein einfaches, unentgeltliches Recht ein, ihr Profilbild sowie sämtliche von ihr im Profil als öffentlich anzeigbar angegebenen Daten zur Darstellung und Bewerbung der Anbieterin, ihres Profils und von fairFrauen zu verwenden. NinetyPeak darf diese Inhalte dafür vervielfältigen sowie insbesondere auf eigenen Websites und in eigenen Marketingkanälen wie Social Media veröffentlichen und öffentlich zugänglich machen. Die Rechte verbleiben im Übrigen bei der Anbieterin.

Weitere Foto- und Werbeinhalte, die etwa bei einem Besuch vor Ort gemeinsam entstehen, darf NinetyPeak nur nach vorheriger Absprache und mit Zustimmung der Anbieterin über eigene Marketingkanäle wie Social Media veröffentlichen. Möchte die Anbieterin das nicht, erfolgt keine Veröffentlichung.

15. Anfragen, Rückfragen und Angebote

Eine Anfrage verpflichtet nicht zur Abgabe eines Angebots. Annehmbare Angebote müssen Leistungsumfang, einen verbindlichen Preis, die jeweils anwendbaren Steuern und sämtliche Zusatzkosten, klare Ein- und Ausschlüsse, mindestens drei konkrete Terminvorschläge und eine Gültigkeitsdauer von sieben Tagen enthalten. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ist der Gesamtpreis einschließlich Steuern anzugeben; gegenüber Unternehmen und selbstständig tätigen Personen darf der Preis als Nettoentgelt zuzüglich ausgewiesener Umsatzsteuer angegeben werden. Wesentliche Änderungen werden als neue Angebotsversion übermittelt. Die Anbieterin verantwortet Angebot, Zulassung, fachgerechte Ausführung, Rechnung, Gewährleistung und Schäden aus ihrer Arbeit; fairFrauen garantiert weder Arbeitserfolg noch subjektive Eignung oder erfolgreiche Vermittlung.

Mit der Annahme des konkreten Angebots durch die Kundin oder den Kunden kommt der Vertrag direkt mit der Anbieterin zustande. Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern erzeugt fairFrauen die anbieterbezogene Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular als Plattformvorlage aus den verifizierten Anbieterinnendaten. Die Anbieterin muss die konkrete Vorlage im Dashboard prüfen und ausdrücklich als eigene Verbraucherinformation freigeben; Version, Zeitpunkt und unveränderlicher Snapshot werden gespeichert. Die Anbieterin bleibt für ihre Verbraucherinformationen und den direkten Vertrag verantwortlich. Ein Beginn innerhalb der Widerrufsfrist ist bei einem Verbrauchervertrag nur nach der gesondert dokumentierten ausdrücklichen Erklärung zulässig.

Nachbeauftragungen dürfen direkt zwischen der Anbieterin und der Kundin oder dem Kunden vereinbart und ohne erneute Plattformabwicklung durchgeführt werden. Die Anbieterin meldet fairFrauen jede Nachbeauftragung.

Der im angenommenen Angebot bezeichnete und von der Kundin oder dem Kunden ausgewählte Termin ist der beauftragte Durchführungstermin. Er ist für die Fälligkeit der Erfolgsgebühr maßgeblich. Eine spätere Terminänderung ersetzt ihn nur, wenn sie zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich vereinbart und in Textform dokumentiert ist.

16. Erfolgsgebühr

Die erste über fairFrauen angenommene Vermittlung je Anbieterinnenkonto ist von der Erfolgsgebühr befreit (0 Euro). Die kostenlose Erstvermittlung ist mit der Annahme des konkreten Angebots und Termins endgültig in Anspruch genommen. Ein späterer Widerruf, eine Stornierung oder ein sonstiger Abbruch begründet keinen neuen Anspruch auf eine kostenlose Erstvermittlung.

Ab der zweiten über fairFrauen angenommenen Vermittlung schuldet die Anbieterin NinetyPeak eine Erfolgsgebühr von 10 Prozent der gesamten von der Kundin oder dem Kunden geschuldeten Nettovergütung. Zur Nettovergütung gehören auch Material-, Anfahrts- und Nebenkosten. Bei einer Kleinunternehmerin ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis gilt der berechnete Gesamtbetrag als Nettovergütung für diese Gebührenberechnung.

Die Erfolgsgebühr wird 28 Kalendertage nach dem beauftragten Durchführungstermin fällig. Wird dieser Termin zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich vereinbart und in Textform dokumentiert geändert, ersetzt der neue beauftragte Durchführungstermin den bisherigen und verschiebt die Fälligkeit entsprechend. Die Ausführung, eine administrative Dokumentation oder Admin-Markierung sowie ein Zahlungseingang lösen die Fälligkeit weder aus noch verschieben sie die bereits feststehende Fälligkeit.

Für Aufträge, die unter der Anbieterinnenfassung vom 27. August 2026 angenommen wurden, bleibt die dort vereinbarte Fälligkeit maßgeblich: Sie tritt 28 Tage nach der dokumentierten Durchführung ein. Bei einem wirksamen Widerruf oder Storno vor Leistungsbeginn bleibt die Erfolgsgebühr null.

Bei gebührenpflichtigen Vermittlungen entfällt die Erfolgsgebühr bei wirksamem Widerruf oder Storno vor Leistungsbeginn. Bereits berechnete Beträge werden gutgeschrieben. Nach Leistungsbeginn werden nur tatsächlich erhaltene Vergütung und tatsächlich erhaltene Stornoentschädigung mit 10 Prozent berücksichtigt. Die einmalige Befreiung der ersten Vermittlung bleibt unabhängig davon mit der Annahme verbraucht. NinetyPeak stellt die Gebühr der Anbieterin separat in Rechnung. Die Kundin oder der Kunde zahlt direkt an die Anbieterin.

Bestehende Gebührenledger-Einträge und Vertragssnapshots werden nicht rückwirkend geändert. Für bereits angenommene Vermittlungen bleiben die bei der Annahme gespeicherten Bedingungen und Nachweise maßgeblich.

Für die Nachbeauftragungsstaffel ist der Erstauftrag der über fairFrauen angenommene Auftrag, aus dem die Vertragsbeziehung zwischen der Anbieterin und der Kundin oder dem Kunden entstanden ist. Die feste Schwelle entspricht dem angenommenen Netto-Angebotswert des Erstauftrags, wie er im Angebot gespeichert wird. Sie wird aus Gründen der Beweisbarkeit nicht durch einen später reconcilierten Endwert ersetzt.

Nachbeauftragungen sind weitere Aufträge zwischen derselben Anbieterin und derselben Kundin oder demselben Kunden, die nach dem Erstauftrag unmittelbar vereinbart werden und nicht bereits in dessen Leistungsumfang enthalten sind. Die kumulierte Nettovergütung aus Nachbeauftragungen ist die Summe ihrer Nettovergütungen seit diesem Erstauftrag. Für diese Nettovergütung gelten die in diesem Abschnitt genannten Regeln einschließlich Material-, Anfahrts- und Nebenkosten sowie der Regel für Kleinunternehmerinnen.

Bis zur Höhe der Nettovergütung des Erstauftrags fallen auf die kumulierte Nettovergütung aus Nachbeauftragungen 5 Prozent Provision an. Auf den darüber hinausgehenden Anteil fallen 1 Prozent Provision an. Die Staffel wird auf die gesamte kumulierte Summe angewendet; bereits auf frühere Meldungen berechnete Provisionen werden angerechnet. Diese Staffel gilt ausschließlich für Nachbeauftragungen innerhalb von zwölf Monaten ab Annahme des Erstauftrags. Nach Ablauf dieser Frist fallen auf Nachbeauftragungen 0 Prozent; eine fortlaufende 1-Prozent-Belastung entsteht nicht.

17. Datenzugang und Vertraulichkeit

Vor Angebotsannahme erhält die ausgewählte Anbieterin die zur Prüfung erforderlichen Anfrageangaben und private Fotos über zeitlich begrenzte Zugänge, aber grundsätzlich noch keine unmittelbaren Kontaktdaten. Nach Annahme erhält sie Name, E-Mail-Adresse und Anschrift zur Vertragsdurchführung. Sie darf diese Daten nur für Anfrage, Vertrag, Abrechnung, Gewährleistung und gesetzliche Pflichten nutzen und ist für ihre eigene Verarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich.

Anbieterinnen erhalten keinen Zugriff auf Daten anderer Anbieterinnen oder auf plattformweite Kundendaten. Nach Ende der Teilnahme bleibt der Zugriff auf das Konto und nicht mehr benötigte Plattformdaten grundsätzlich gesperrt; gesetzliche Aufbewahrungspflichten und erforderliche Nachweise zu bereits geschlossenen Verträgen bleiben unberührt.

18. Einschränkung, Sperre und Beendigung

fairFrauen kann ein Profil zurückstufen, aus der öffentlichen Anzeige nehmen oder den Zugang beschränken, insbesondere bei falschen oder veralteten Angaben, fehlenden Nachweisen, rechtswidrigen oder unsicheren Leistungen, wiederholtem unbegründetem Nichtreagieren, schwerwiegenden Beschwerden, Missbrauch, Nichtzahlung fälliger Gebühren oder erheblichen Verstößen gegen diese Bedingungen. Die Anbieterin erhält grundsätzlich eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger und eine angemessene Möglichkeit zur Stellungnahme, soweit gesetzliche Pflichten, Sicherheit oder Missbrauchsabwehr dem nicht entgegenstehen.

fairFrauen setzt auf einen fairen Umgang. Erhebliche oder wiederholte Verstöße können zur Sperrung des Profils führen.

Kleinunternehmerinnen können bei Preis- und Rechnungsangaben punktuell von Umsatzsteuerausweis-Regeln abweichen, soweit das Gesetz dies vorsieht. Größenabhängige DSA-/P2B-Ausnahmen nutzen wir nur, soweit sie tatsächlich greifen. Allgemeine Pflichten, Rankingtransparenz und Begründungen entfallen nicht; das gilt ebenso für den Beschwerdeweg, Datenschutz und sonstige Plattformpflichten.

Die Anbieterin kann ihre Teilnahme jederzeit in Textform beenden. Bereits angenommene Aufträge, Gebühren, Abrechnungen, Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Nachweispflichten bleiben bestehen. NinetyPeak kann die Teilnahme ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen oder aus wichtigem Grund fristlos beenden.

19. Änderungen der Anbieterinnenbedingungen

Inhaltliche Änderungen werden Anbieterinnen mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Eine längere Frist gilt, wenn technische oder wirtschaftliche Anpassungen erforderlich sind. Kürzere Fristen gelten nur, wenn zwingendes Recht oder eine unmittelbar abzuwehrende Gefahr dies erfordert. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits angenommene Angebote.

20. Recht und Streitbeilegung

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Für sonstige Unternehmerinnen und Unternehmer gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

NinetyPeak ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Daraus folgt kein Ausschluss gesetzlicher Rechte. Anbieterinnen informieren eigenständig über ihre gesetzlich erforderlichen Angaben zur Verbraucherstreitbeilegung. fairFrauen benennt keine erfundene Mediations- oder Streitbeilegungsstelle; für eigene Plattformentscheidungen steht der interne Beschwerdeweg mit Eskalation zur erneuten Prüfung offen.

21. Datenschutz und Kontakt

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzinformation. Der öffentliche Beschwerdeweg ist für vorgangs- und profilbezogene Beschwerden erreichbar. Fragen zu diesen Bedingungen können an service@fairfrauen.de gerichtet werden.